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Noch bis zum 12. August können Bürger ihre Stellungnahme zur Bauleitplanung abgeben.
22. Juli 2024 · Kerstin Kahrl · Goch

Bürger wehren sich gegen Bauschuttaufbereitung

Mit Lärm, Geruch, Staub und steigendem LKW-Verkehr stark erhöhtes Unfallrisiko befürchtet

UEDEM. (KK) Eine Anlage zur Annahme, Lagerung und Aufbereitung von Bauschutt, Baumischabfällen und Baum- und Strauchschnitt soll in Uedem auf dem Gelände der ehemaligen UGA-Hallen errichtet werden. Ein Teil der vorhandenen Gewerbehallen soll weiter genutzt, der übrige Teil des Geländes soll zur Aufbereitung und Lagerung von Bauschutt verwendet werden.

Die Planung für den Betrieb einer Bauschuttaufbereitung erregt die Gemüter Uedemer Bürger. Sie fürchten erhebliche Belastung durch Lärm, Geruch, Staub und stark ansteigenden LKW-Verkehr. Sie sprechen von circa 70 LKW täglich, die das „bereits erhebliche Unfallrisiko in dieser Gegend immens erhöhten“.

Die besorgten Bürger rufen andere auf, ihre Stellungnahme zu diesem Bauleitplanverfahren bei der Gemeinde Uedem abzugeben. Bis 12. August besteht dazu die Möglichkeit. Der Betrieb zur Bauschuttaufbereitung war bislang in Kleve angesiedelt, konnte da aus planungsrechtlichen Gründen nicht verbleiben und muss demnach verlagert werden. Damit er sich auf dem fraglichen Gebiet ansiedeln kann, muss der Flächennutzungsplan von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche“ geändert werden.

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gewerbegebiet östlich der Kervenheimer Straße (L 362) - durchzuführen.

Der circa 3,2 Hektar große Bereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich östlich des Uedemer Gewerbegebietes an der L 77 und südlich des Siedlungsbereiches der Gemeinde. Begrenzt wird der Änderungsbereich durch: die Landesstraße L 77 im Norden, der Molkereistraße im Süden, einem kleineren Waldgebiet im Südosten, sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen im Osten, Süden und Westen.

Die nächstgelegenen Wohnnutzungen befinden sich nördlich der L 77 (Boxteler Bahn) in einer Entfernung von rund 180 Meter nördlich des Änderungsbereiches. Laut einem Gutachten könne eine „erhebliche Beeinträchtigung der nächstgelegenen Wohnnutzungen durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.“

Noch bis zum 12. August können Bürger ihre Stellungnahme zur Bauleitplanung abgeben.

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